Durch den Luzerner Regierungsrat wurde das Terrain für die Raffinerieanlage samt Zufahrtskorridor zur SBB-Einbindung in Nebikon und zur Autobahn A 2 durch Kaufrechtsverträge sichergestellt. Die Mittelland-Raffinerie AG hat sodann die Kaufrechte ausgeübt und erwarb sich so das nötige Land von rund 130 Hektaren (inklusive Gleisanschluss ab der Station Nebikon).

Vorausgesagt wurde, dass während der Bauzeit, welche höchstens zwei Jahre dauern sollte, zeitweise 2‘500 vorwiegend ausländische Arbeitskräfte beschäftigt werden würden. Ebenfalls unter den geschätzten 250 ständigen Mitarbeitenden der Raffinerie würden – vor allem während der Anlaufzeit – mangels schweizerischer Arbeitskräfte viele Ausländer*innen beschäftigt.

Im Hinblick auf die Bewilligungsauflagen der zuständigen Behörden wurden frühzeitig Gutachten zu den verschiedensten Themen erstellt: Verkehrserschliessungen, Luft-Hygiene, Rauch und Lärm, Meteorologie, Schutz der Gewässer, Umwelt, Wälder, Wasserbedarf und –beseitigung usw.

Diesen Vorhaben standen ebenfalls Führungspersonen der „Heimatvereinigung Wiggertal“ zustimmend gegenüber. Zwar gab da es und dort auch ernsthafte Skepsis wegen möglichen negativen Auswirkungen auf Luft, Boden und Gewässer sowie Verkehrsbelastungen.