Die Mittelland-Raffinerie AG verhandelte mit den zuständigen Bewilligungs-Instanzen. Schliesslich wurde das Konzessionsgesuch öffentlich aufgelegt. Gegen dieses Konzessionsgesuch zum Bau einer Pipeline von Rodersdorf SO (Ankoppelung an die Ölleitung von Belfort/F herkommend) nach Schötz, gingen insgesamt 44 Einsprachen von öffentlichen Körperschaften (Kantone und Gemeinden) sowie von Privaten ein. Die Kantone Aargau und Solothurn wiesen vor allem auf die Gefährdung der Aare-Ebene und des Grundwassers hin.
Im Gegensatz zu den Luzerner Behörden erkannte der Bundesrat, dass der Bau einer solchen Pipeline durch die Schweiz angesichts des Landschafts-, Gewässer- und Umweltschutzes nicht verantwortbar sei. Er argumentierte zudem, dass mit der Abhängigkeit von vier Inlandraffinerien, darunter die Mittelland-Raffinerie, von den Rohrleitungen ab Genua und Marseille für die Sicherheit der Landesversorgung unzumutbare Verhältnisse geschaffen würden. Die Landesversorgung mit Ölprodukten sei durch Importe aus dem näheren Ausland sicherzustellen. Damit verweigerte der Bundesrat im Jahr 1966 die Bewilligung für den Pipeline-Bau in die geplante Mittelland-Ölraffinerie im Hostris definitiv.
Für die einen war dies ein „Hammer“, für andere eine grosse Erleichterung vor möglichen Gefahren und Beeinträchtigungen. Jedenfalls blieb die Landschaft vom Bau einer solche Grossanlage verschont.