In Landgemeinden wurden verstorbene Personen in ihrer Wohnung eingesargt und offen aufgebahrt. Bald schon kamen Verwandte und Nachbarn zu Kondolenzbesuchen vorbei. Sie brachten Kränze, Blumengestecke und Beileidskarten. Rund um die Uhr wurden Rosenkranzgebete oder Litaneien gebetet. Es war meist bis spätabends ein Kommen und Gehen. Gedämpfte und ehrfurchtsvolle Stimmung prägte das Umfeld. Die Hinterbliebenen trugen schwarze Trauerkleider.

Frühestens 48 Stunden nach dem Tod und spätestens innert 96 Stunden musste von gesetzeswegen das Begräbnis stattfinden. Der zugedeckte Sarg und die Kränze wurden von vier beauftragten Leichenträgern auf den pferdegezogenen Leichenwagen geladen. Als Trauerzug begaben sich die Hinterbliebenen, Verwandten und Bekannten betend durchs Dorf bis zur Pfarrkirche. Nahestehende Vereine oder Fahnendelegationen und die zeitweise aufspielende Dorfmusik trugen zum besonderen Ambiente bei.

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