Im Luzerner Land gab es verschiedene Hinrichtungsstätten mit Galgen. So auch auf der linken Strassenseite bei der Gemeindegrenze Egolzwil und Nebikon. Im noch bestehenden kleinen Wald “Galgenhölzli” wurden durch das Landgericht Willisau Verurteilte durch den Strang hingerichtet. Dieses Landgericht wird im folgenden Text näher umschrieben:

Auf dem Weg dorthin konnten die Verurteilten von Westen herkommend beim Steinernen Kreuz in Nebikon und von Osten her eintreffend beim Samichlausen-Chäppeli ihrem Herrgott für ihr schuldhaftes Tun ein letztes Mail „Abbitte machen”.

Die Nähe zu diesen Galgenstätten wurden gemieden, da sie  für das Volk „verrufene Orte“ waren. Vielen Leuten war es dort nicht geheuer. Man erzählte sich, es  seien dort Pferdegespanne aufgescheucht. Berittene Kilter auf dem Weg zu einer Angebeteten in Nachbarsgemeinden seien dort vom plötzlich widerspenstigen Ross abgeworfen worden. Und wer nachts beim Chäppeli vorbei gewandert sei, hätte Schritte von unsichtbaren, nebenherlaufenden Gestalten gehört. Des Weiteren hätten Frauen das Fahrrad vorbei tragen müssen, weil die Räder nicht mehr drehten. Man munkelte, dass Arme Seelen hier Sühne leisten müssten.

Quelle:  Hans Marti (Nebikon) in Heimatkunde-Berichten