In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wurde auf dem kleinen Hügel «Galgenhölzli» zwischen Nebikon und Egolzwil getagt und Gericht gehalten. Hier war die älteste Richtstätte der Grafschaft Willisau unter den Habsburgern. Der Landtag und das Landgericht wurden von alters her an bestimmten Orten, unter freiem Himmel, unter Bäumen, bei Anhöhen auf Wiesen gehalten.

Die Anhöhe in Egolzwil war Richtstätte, Galgen und ein Wäldchen zugleich. Insofern wurden die Strafen und Todesstrafen an Ort und Stelle verordnet und vollzogen. So wurde Verrat, Heerflucht, und grosser Diebstahl mit Hängen am Galgen, Mord mit dem Rade, Brandstiftung und Ketzerei mit dem Feuertode, freventlicher Totschlag und Strassenraub mit dem Schwert, Fälschung mit Geldstrafen usw. bestraft.

So war Hans Bircher Weibel zu Pfaffnau als Landrichter auf diesem Landtag. Wir finden auch einen Johannes Iberg Bürger von Luzern zusammen mit dem Surseer Schulthessen Ursimann als Zeugen auf dem Landgericht. Zudem wurde wegen eines Totschlages in der Vorstadt Willisau zu Egolzwil gerichtet. Verfassungsgeschichtlich interessant ist, dass selbst Blutgerichtsfälle des Adels nicht notwendigerweise vor dem Landrichter im Aargau kamen; hören wir doch, dass ein in der zweiten Hälfte des 14. Jh. vom Edelmann zu Bottenstein begangener Totschlag auf dem Landgericht Egolzwil abgeurteilt wurde. So sind an Landtagen die Edlen mit ihren Fahnen auf der Weidhube aufgetreten, was einem Volksfest glich.