An gleicher Stätte zu Egolzwil wurden 1408 die Satzungen des Freienamtes niedergeschrieben. Am Montag vor St. Margarethen öffneten auf dem Landtag zu Egolzwil die freien Leute zu Willisau vor dem Landrichter Hans Bircher und dem Landvogt Wilhelm Meyer die Grenzen und das Recht ihres Amtes. Gleichzeitig geht der Ruf, dass alle, die Anspruch auf die von Luzern erworbene Gerechtigkeit machen wollten, ihre Ansprüche vor dem Landgericht Egolzwil kundmachen sollten.

Folgend wurden die Grenzen der Grafschaft festgelegt: von der Schneeschmelze auf der Enzenfluh, gegen das wehende Stauden, Dietwil, der Roth, Morgentahl, der Aare bis Friedau, Zofingen, Bottenstein, Schöftlen, Krumbach, der Burg zu Büron, dem Degerstein bei Sursee, Wangen, Blochwil, Menznau, in den Fontannen, wieder zur Schneeschmelze.

Beglaubigt und Niedergeschrieben wurde dies vom kaiserlichen Notar Johans Ulrich Recher von Aarau mit Landgerichtsurkunde.

Damit ging die Grafschaft Willisau 1408 an Luzern über. So wurde nun auch in Willisau zu Buchen vor den Toren gerichtet.

Das österreichische Landgericht zu Egolzwil finden wir aber auch noch 300 Jahre später auf der Burgen- und Walserkarte von 1763 gezeichnet.