Nachdem noch in den 1960er Jahren Fachleute den kunsthistorischen Wert der Kirche in Frage stellten, wurde diese Gebäude mit Entscheid vom 03. Juli 1984 ins kantonale Denkmalverzeichnis aufgenommen.
Die offizielle Begründung lautet:
„Die Pfarrkirche Egolzwil-Wauwil wurde 1895 durch den bedeutenden St. Galler Architekten August Hardegger errichtet. Der in unverputztem Bruchsteinmauerwerk aus den Dorfhäusern ragende Baukörper dominiert in seinen schlanken, gotisch nachempfundenen Proportionen das Orts- und Landschaftsbild. Die besondere Bedeutung dieses Bauwerkes besteht in der Überlieferung der gesamten originalen und qualitätsvollen Innenausstattung. Die Pfarrkirche vermittelt damit in der Gestaltungssprache des Historismus die introvertierte Kunsthaltung des Mittelalters.“
Durch das Bundesamt für Kulturpflege (Bern) wurde dieser Eintrag auch ins Bundesinventar übernommen mit der Einstufung „lokale“ Bedeutung. Sodann wurde an die Restaurationskosten ein Beitragssatz von 15 % an die Kosten von 2,6 Mio. Franken zugesichert. Gemäss üblicher Praxis leisten Kanton und Gemeinden einen gemeinsamen Beitrag von 10 % an die gleiche Kostenbasis.
Quellen: Entscheide Erziehungsdepartement Luzern und Bundesamt für Kulturpflege, Bern.