Dieses „Rückenmark“ des Verkehrswesens wurde nun definitiv durchs Wiggertal projektiert. Das Vorhaben erfuhr aber manchenorts viel Skepsis. Offene Ablehnung manifestierte auch die Egolzwiler Behörde.

Eine Eisenbahnlinie bedeute hier Unbequemlichkeiten (kein freies Überschreiten mehr zu Feld und Flur), Gesundheitsgefährdung (der Kohlenstaub der Lokomotiven belaste die Luftqualität von Mensch und Tier, sowie die Sauberkeit der Kulturen) und Landschaftsverschandelung (Dammbau verunstalte das Landschaftsbild und verursachte einen Moränendurchstich). Das Bundesgericht wies die Egolzwiler Klage, sowie die geforderte Inkonvenienz-Entschädigung (10‘000 Franken) mit Entscheid 1855 ab.

Der Bau der Bahnstrecke Olten – Emmenbaum wurde zügig fortgesetzt und am 06. Juni 1856 erfolgte die feierliche Eröffnung.

Viele ältere Leute begegneten der Dampflokomotive mit Skepsis. In Nebikon verfolgten angeblich mehrere Bewohnende die Bahneröffnung von den Hängen am Dorfrand.