Am 6. Oktober 1865 wurde dem Schötzer Alb. Kretz die Konzession für eine Wasserkraftanlage (Stauwehr)an der Wigger in der Gemeinde Egolzwil erteilt. Die Grundschwellenhöhe wurde auf 495,41 m ü. M. bei einer Stauhöhe von 1,4 m festgelegt. Die Nutzung des Wehrs mit dem Wasserrecht ging später an die Firma Josef Brun & Cie. Nebikon über. 

Bei der Einführung des Wasserrechtszinsfestsetzung 1876 berechnete der Geometer 12 Pferdestärken, was einen Jährlichen Wasserzins von 36 Franken zur Folge hatte. Brun erhöhte die Stauwehr in den folgenden Jahren eigenmächtig um 31 cm, was durch das höhere Gefälle bis zur Turbine eine Mehrleistung von 18 PS erwirkte. Bei mehreren Kontrollen stellte der Kanton dies fest und forderte einen Rückbau. Es folgte eine neue Konzession für die Mehrleistung von 30,9 PS (Pferdestärken) mit dem jährlichen Wasserzins von 92.70 Franken. Die Konzessionäre Brun & Cie sind für jeden infolge des Bestandes oder des Betriebes dieser Staueinrichtung möglicherweise entstehenden Schaden haftbar und ersatzpflichtig. Auch musste Brun eine Uferschutzpflicht 350 m flussaufwärts eingehen. Damals lag das anstossende Land nur 35-40 cm über dem Wasserspiegel. Das Wehr musste sorgfältig bedient werden; jede geringste Überstauung war zu vermeiden. Und innert Jahresfrist durften keine Einsprachen von angrenzenden Landbesitzern eingehen.

1894 wurde anstelle des alten Wasserrades eine Turbinenanlage eingerichtet. Mitte der 1970er Jahre wurden das Wasserkraftwerk stillgelegt und der Seitenkanal entfernt.

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