Anno 1697 wurden die Grenzen zwischen Egolzwil und Wauwil erstmals festgelegt.

Im Nachgang zur ersten Korrektion der Ron 1850–53 fand nach einem längeren Streit zwischen Schötz und Egolzwil die Gemeinde-Ausmarchung über das neugewonnene Seeland statt, welche vom Regierungsrat 1858 sanktioniert wurde.

Bereits vorher bahnten sich nach der Revolutionszeit langsam die heutigen „Gemeinde-Organisationen“ an. So einigten sich die Bürger von Egolzwil im Jahre 1805 – also in der Mediationszeit – ihre Gemeindegüter als Wald und Moos „zu Eigentum“ zu verteilen, um „grösseren Nutzen und besser in Fried und Einigkeit pflanzen zu können“. So wurden beispielsweise an total 45 Hausbesitzer 24 ganze und 22 halbe „Waldgerechtigkeiten“ verteilt.

Eine ähnliche Teilung wurde 1805 ebenfalls mit den Moosen vorgenommen, die in drei Wertklassen aufgeteilt wurden. Die Allmend aber blieb unverteilt, genauso wie ein Stück Wald, das der Nutzung für die Armen vorbehalten war.

Bis zur Jahrhundertwende unterstand der Ackerbau dem System der Dreifelderwirtschaft im Wechsel mit Sommer- und Wintergetreide und im dritten Jahr als Brache. Im Jahre 1835 wurde das Weiden auf Feldern, Matten und Moosen verboten. Erst nach dem 15. Oktober durfte das Vieh auf betriebseigenen Gütern gehütet werden.