Die Jagdgesellschaft Santenberg JGS wurde 1936 als einfache Gesellschaft gegründet. Seit 2009 ist die JGS ein Verein mit heute 18 Mitgliedern, sogenannten Pächter*innen, und mit Sitz in Nebikon. Der Verein pachtet das Jagdrevier Santenberg jeweils für acht Jahre. Dafür ist ein jährlicher Pachtzins zu bezahlen, den der Kanton und die vom Revier betroffenen Gemeinden unter sich aufteilen.

Mit der Bezahlung des Jagdpachtzinses erhält der Verein das Recht, in diesem Revier zu jagen und das Revier nach Recht und Gesetz zu hegen und zu pflegen. Hegen und Pflegen heisst, die Landschaft und die landwirtschaftlichen Kulturen mit einem artenreichen und gesunden Wildbestand im Gleichgewicht und in einem guten Verhältnis zu erhalten und die Lebensgrundlagen für das Wild zu pflegen und zu sichern.

Im Kanton Luzern wird unter zwei Arten des Jagens unterschieden, nämlich der Einzel- und der Gesellschaftsjagd. Bei der Einzeljagd geht ein Jäger oder eine Jägerin allein auf die Jagd. Als Gesellschaftsjagd wird die gemeinsame Jagd, unter der Leitung des/der Jagdleiters*in, vom 1. Oktober bis zum 15. Dezember bezeichnet.

Eine Jagdgesellschaft ist das ganze Jahr im Einsatz mit Rehzählung, Rehkitzaktionen, Entsorgung von Unfalltieren, Verhütung von Wildschäden usw. Seit ein paar Jahren erbringen die Vereinsmitglieder jährlich einen obligatorischen, jagdlichen Schiessnachweis und bilden sich an verschiedenen Vorträgen und Kursen weiter.