Gemäss Jagdpachtvertrag, den die Jagdgesellschaft Santenberg mit dem Kanton Luzern abgeschlossen hat, sind über das Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos sowie auch über die Weiherlandschaft im Uffikoner- und Buchsermoos Jagdeinschränkungen zu beachten.

Was das Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos betrifft, ist die Jagd im ganzen Schutzgebiet verboten. Die kantonale Jagdverwaltung kann jedoch im Sinne der Schutzziele oder zur Verhütung von Wildschaden durch ihr Personal Massnahmen gegen Prädatoren und Schalenwild ergreifen. Prädatoren sind Tiere wie der Fuchs, Dachs, Steinmarder und verwilderte Hauskatzen.

Da im Wauwilermoos noch eine der letzten grösseren Kiebitz-Kolonien brütet, ist es das Ziel, die Gelege- und Kükenverluste soweit möglich zu minimieren. Deshalb ist für die Mitglieder der Jagdgesellschaft Santenberg die Ansitzjagd zur Regulierung der Prädatorenbestände erlaubt. Hunde dürfen jedoch nur zum Zweck der Nachsuche auf angeschossenes oder verletztes Wild eingesetzt  werden.

Für die Jagdgesellschaft Santenberg gelten auch in der Weiherlandschaft im Uffikoner-Buchsermoos besondere Bestimmungen. In der Naturschutz- und in der Pufferzone ist die Einzeljagd vom 1. September bis Ende Februar jeweils erlaubt. Die Entenjagd ist pro Jahr an insgesamt drei bestimmten Tagen gestattet.