Landvogt Klaus Tangel bewilligte erstmals anno 1677 der Wirtschaft St. Anton das Weinschenkrecht. Doch bereits 1682 wurde dem Wirt dieses Recht „wegen schweren Fluchens und Schwörens“ wieder entzogen. Das beschrieb alt Gemeindeschreiber Franz Lang-Felber in der „Heimatkunde“ Nr. 8 (1946).

Danach wurde 1773 dem Wirt Josef Hodel das Wirtschaftsrecht und 1837 an Wirt Egli das Tavernen-Realrecht verliehen. Begründeterweise, weil Egolzwil 600 Einwohnende zählte. Wauwil mit damals 450 Einwohnenden wurde erst anno 1846 ein Pintenschenkrecht verliehen. Dem „St. Anton“ blieb das Tavernen-Realrecht weiterhin zugesprochen.

Von Jakob Boog erwarb Josef Häberli-Wiederkehr 1926 die Liegenschaft St. Anton, welche anno 1955 an Josef und Käthi Häberli-Käser überging. Noch zählte die Landwirtschaft zum wichtigen Lebensunterhalt.

Nach einer ersten Neugestaltung der Gaststube (1957) erfolgten 1977/78 der Einbau einer fälligen neuen Toilettenanlage, sowie das Isolieren und eine werthaltige neue Verrandung der Hausfassade. All dies trug auch zu einer optischen Aufwertung des Dorfbildes bei.

zum Video