Anfänglich hatte das Lager Wauwilermoos eine duale Funktion als Straf- und Arbeitslager: die Inhaftierten waren zu Arbeitsleistungen verpflichtet, so beispielsweise bei Rodungen im Sumpfgebiet oder Entwässerungsarbeiten im Wauwilermoos.

Nach diversen Änderungen der Strafgesetzgebung waren solche externe Einsätze ab Mitte 1942 nicht mehr möglich. Ausser den internen Diensten wurden Leben und Lageralltag mit mehrheitlichem Nichtstun noch beschwerlicher und monotoner. 

Die Lebensbedingungen waren ohnehin schon belastend: ungenügende und zeitweise zu knappe Unterkünfte, unhygienische oder defekte Lagereinrichtungen, schmutziges Lagergelände, schlechte Kost und rudimentäre Logis in den Baracken, Schikanen oder interne Konflikte. Solch widriger Umstände wegen und auch aus anderen Gründen gab es häufig Fluchtversuche. 

Zur strengen Bewachung des mit Stacheldraht eingezäunten Lagers war das Schweizer Militär und zur Abschreckung ein Schäferhunde-Detachement ständig vor Ort. 

Die inhaftierten fremden Militärpersonen waren in Kategorien eingeteilt und entsprechenden Barackensektoren zugeordnet: militärgerichtlich Verurteilte, Personen in Untersuchungshaft, Alkoholiker und „schwierige Elemente“. Letztere waren keine Strafgefangenen, sie ähnelten aber den Alkoholikern, welche zu einer ‚Entwöhnungsphase‘ eingewiesen waren.

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