In den Kriegsjahren 1940 bis 1945 fanden 104‘886 ausländische Militärpersonen in der neutralen Schweiz Schutz vor den Kriegsmächten. Beim Grenzübertritt wurden sie gemäss dem Haager-Abkommen von 1907 entwaffnet und durften an keinen kriegerischen Handlungen mehr teilnehmen. Sie galten sodann als „Internierte“. 

Zuständig über das Interniertenwesen war das „Eidg. Kommissariat für Internierung und Hospitalisierung fremder Militärpersonen“ (EKIH). Durch dieses wurden die Internierten gruppenweise zahlreichen Gemeinden für Logis und Verpflegung zugewiesen. Schweizweit in jeder sechsten Ortschaft wurden  Internierte untergebracht. Sie unterstützten die örtlichen Behörden und die Zivilbevölkerung tätkräftig mit diversen Diensten in diesen entbehrungsreichen Kriegsjahren.

Wer als internierte Person kriegswirtschaftliche oder zivilrechtliche Vorschriften missachtete und wer Fluchtversuche unternahm, wurde inhaftiert. Derart fehlbare fremdländische Personen kamen in ein Straflager, entweder in Les Diablerets VD, Hünenberg ZG oder ins Wauwilermoos LU. 

Das Interniertenstraflager Wauwilermoos wurde im Januar 1941 südlich des „Hübeli“ Egolzwil erstellt. Entsprechend dem zunehmenden Bedarf entstanden dort in Etappen bis zu zwanzig einfach gebaute und rudimentär eingerichtete Holzbaracken. Das Lager wurde vom Schweizer Militär streng bewacht.

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