Ein örtlicher Schuster, der mit Egli in gegensätzliche Diskussionen verwickelt war, verklagte ihn beim Altishofer Leutpriester. Auch der bischöfliche Provikar (Ehrentitel für Priester) erfuhr vom störrischen Schullehrer und seinen verwerflichen Äusserungen gegenüber der Kirche, ihrer Institutionen und deren Dienern. So sei es unmöglich, ihm als Lehrperson weiterhin die Jugend anzuvertrauen.

Vor dem Erziehungsrat beteuerte Egli, er habe für die wahre Sache des Christentums, sowie gegen Fanatismus und Aberglauben gekämpft. Er sei ein Christ den man verdächtigt, verfolgt, angeklagt und verleumdet habe.

Denn trotz Eglis energischen Interventionen, entschied der „Tägliche Rat“ Mitte Oktober 1824 seine gänzliche Streichung als katholischer Schullehrer in “Stadt und Republik Luzern”. Mit dieser Formulierung blieb eine Anstellung Eglis als Lehrperson auch anderswo im Kanton ausgeschlossen.

Dieses klare Verdikt war ein herber Schlag für Egli und seine Familie mit sieben Kindern. Die Not war gross. Mit Taglöhnerarbeit des Vaters, sowie mit Korben und Weben aller Arbeitsfähigen in der Familie, gelang es zu überleben.

Als er dann das Amt des Gemeindeschreibers übernehmen konnte, ging es wieder aufwärts. Glücklicherweise hatte er in seiner Heimatgemeinde den internen Rückhalt nicht verloren.

Quellen: „Jost Martin Egli“, Essay von Werner Lustenberger (1924–2020), Luzern.